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Besuchsregelungen im Seniorenwohnpark An der Stadtmauer" Barby

05. 10. 2022

Sehr geehrte Besucher*innen und Dienstleister*innen,

 

auf Grund der geändertes Gesetzeslage zum besonderen Schutz von Bewohner*innen in Pflegeheimen gelten ab 01.10.2022 die folgenden Regelungen:

 

Besucherregelung im AWO Seniorenwohnpark „An der Stadtmauer“

 

Alle Angehörigen, Besucher*innen und Dienstleister*innen werden vor dem Zutritt in die Einrichtung getestet.
Dieser Test wird von der Einrichtung in der Zeit von 14.30 bis 16.30 Uhr angeboten und dient der Gefährdungs- sowie Risikoeinschätzung aller im Haus wohnenden und arbeitenden Personen. Falls Sie zu dieser Zeit nicht die Möglichkeit haben sich testen zu lassen, müssen Sie einen negativen Test einer anerkannten Teststation vorlegen. Ein Bestätigungsschreiben zur Vorlage in der Teststation für einen kostenlosen Bürgertest, dass Sie Ihre Angehörigen im Pflegeheim besuchen wollen, können Sie in unserer Einrichtung erhalten. 

►     Ein Besuch ist erst, nach Vorliegen eines negativen tagesaktuellen PoC-Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder nach Durchführung eines PoC-Antigenschnelltests in der Einrichtung, möglich.
►    Besucher*innen füllen das Datenblatt „Erfassungsbogen und Einwilligungserklärung für Besucher*innen vollständig aus.
►    Dienstleister*innen sind ebenfalls vor Eintritt in die Einrichtung zu testen, ausgenommen sie legen einen tagesaktuellen Nachweis vor. Gleichzeitig ist das Datenblatt „Erfassungsbogen für externe Dienstleister“ vollständig auszufüllen.
►    Alle Besucher*innen und Dienstleiter*innen tragen in der gesamten Einrichtung eine FFP-2 Maske, die von der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden kann.
►    Bei dem Betreten des Hauses sowie bei dem Verlassen sind die Hände zu desinfizieren und die generellen Hygiene- und Abstandsregellungen von 1,50 Meter sind einzuhalten.
►    Besucher mit Erkältungssymptomen, wie Fieber, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, werden gebeten, Abstand von einem Besuch zu nehmen.
►    Besucher, die nachweislich Kontakt zu einer Covid-19-Infizierten oder der Verdacht auf eine Infektion besteht oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, haben keinen Zutritt in die Pflegeeinrichtung.

 

Wir danken für Ihr Verständnis und stehen Ihnen gern für Fragen zur Verfügung.
 

 

Unsere Veranstaltungen

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24. 04. 2024 - Uhr

 

Kontakt aufnehmen

AWO Kreisverband Salzland e.V.
Otto-Kohle-Str. 23
39218 Schönebeck

 

Telefon 03928.70 20 10
Telefax 03928.70 20 25

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