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Information zum Notbetrieb in den Kitas (Stand 12.05.2021)

12. 05. 2021

Rückführung in den eingeschränkten Regelbetrieb Kitas:

Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes vom 23.04.2021 sieht vor, dass bei einer Unterschreitung des Schwellenwertes von 165 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Horte wieder öffnen und in den eingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren dürfen (§ 28b Abs. 3 S. 6 IfSG).

 

Am 12.05.2021 befinden wir uns bereits drei Werktage infolge unter dem Grenzwert von 165. Die genauen Inzidenzwerte können Sie auf der Homepage des Salzlandkreises tagesaktuell nachvollziehen: https://www.salzlandkreis.de/

 

Sollte am Freitag und am Samstag der o. g. Schwellenwert noch immer unterschritten werden, wechseln ab Montag, den 17.05.2021, alle Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Horte von der Notbetreuung wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb. Sobald die eben geschilderte Situation eintritt, werde ich Sie auf diesem Weg kontaktieren. Bis dahin gelten dennoch weiterhin die an die Notbetreuung geknüpften Regelungen und Maßnahmen.

 

Der Salzlandkreis hat informiert, dass wenn die Zahlen weiter unter 165 bleiben, am 15.05.2021 eine neue Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Notbetriebs in den Kitas erscheint. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des Salzlandkreises oder an dieser Stelle.

 

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